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Juristische Frage: (BVB)

stfn84, Köln, Montag, 24.11.2025, 09:58 (vor 334 Tagen) @ Salamander.329
bearbeitet von stfn84, Montag, 24.11.2025, 10:05

Ich halte es für vollkommen legitim die Ansicht zu vertreten eine Satzungskommission einzurichten in der insbesondere die vorgeschlagenen Anträge diskutiert und ggf in eine aktualisierte Form der Satzung überführt werden.
Es ist aber ebenso legitim dies nicht als zielführend zu erachten und an Anträgen festzuhalten.

Die MV hat entschieden, also ist es doch gut.

Wenn Du selbst das Benennen einer alternativen Sichtweise als Winkelzug oder irgendwie geartetes Manöver betrachten möchtest, bitte.

Edith:
Ich halte es für ziemlich destruktiv immer und immer wieder meinungsstark das subjektiv empfundene Motiv „der Gegenseite“ als Fakt verkaufen zu wollen. Oder soll ich mir jetzt bei jedem Antragssteller oder Beitragenden Gedanken machen aus welchem Grund er/sie das macht und sodann suggerieren es zu wissen?!


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