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Wird das vorm OLG oder LG verhandelt? (BVB)

MarcBVB, עַם יִשְׂרָאֵל חַי, Freitag, 21.04.2017, 15:53 (vor 2524 Tagen) @ Blarry

Ist sowas denn sauber und juristisch wasserdicht? Ein Anschlag auf eine weltbekannte Sportmannschaft mit bedingungsloser Unterstützung in ihrer Heimatstadt ist schließlich emotional extrem aufgeladen; kann die Bundesanwaltschaft in dieser Situation denn ein faires Verfahren frei von emotionalisierter Motivation der StA Dortmund garantieren?

Imho ist die StA Dortmund zuständig, weil nach derzeitigem Sachstand keine Zuständigkeit der Bundesanwaltschaft besteht. Und auf Grund von §§ 9 StGB und 7 StPO ist das Strafverfahren dann vor dem LG Dortmund zu führen.

Von einem fairen Verfahren gehe ich erstmal aus, ist ja nicht Neuss! SCNR


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