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Vorschläge der Gaskommision: zweistufiges Verfahren (Politik)

libertador, Montag, 10.10.2022, 14:09 (vor 1234 Tagen) @ Suppotter

Ich glaube dort soll ebenfalls der September-Abschlag als Grundlage dienen.
Da hätte ich persönlich dann das "Glück", dass ich meinen Abschlag seit August selbst schon erhöht habe. Und wenn man das nicht gemacht hat und bspw. der Versorger erst ab Oktober den Abschlag erhöht hat, würde man die Arschkarte ziehen. Ist ja auch nicht richtig.

Wenn ich es richtig verstanden habe, dann soll nicht der September-Abschlag als Grundlage dienen, sondern die Verbrauchsprognose für den vorgeschlagenen Septemberabschlag in Kombination mit dem Preis im Dezember.

Das klingt etwas sinnvoller, da dadurch der Einfluss der selbstbestimmten Abschlagshöhe wegfällt.


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