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Vorschläge der Gaskommision: zweistufiges Verfahren (Politik)

istar, Dienstag, 11.10.2022, 16:01 (vor 1169 Tagen) @ Jop_Schlaeter

Aber selbst wenn du erbst hast du ein Problem, wenn du die Leute weit unter Mietspiegel wohnen lassen willst, weil die Steuern nach den zu erzielenden Mieten bzw. dem Wert der Immobilie berechnet werden.


Das stimmt nicht. Bei Einkünften aus Vermietung gilt bei Privatpersonen der persönliche Steuersatz. Mit mehr zu versteuerndem Einkommen wächst Dein persönlicher Steuersatz (auch auf alle anderen Einkommen), mit dem Wert der Immobilie oder potentiell maximal zu erzielenden Mieten hat das aber nichts zu tun.
Private Vermieter müssen also auch das normale Gehalt höher versteuern, weil der persönliche Steuersatz durch die zusätzlichen Mieteinnahmen gestiegen ist.


Er meint hier Erbschaftsteuer und nicht die Lohnsteuer/Einkommensteuer . Bei letzterer hast du natürlich Recht, wobei natürlich das normale Gehalt gleich besteuert wird, aber die zusätzlichen Einnahmen den deutlich höheren Steuersatz sehen.

Genau, ich meinte Erbschaftssteuer.

Es ist mal ein Fall aus München durch die Presse gegangen, da hat jemand eine Immobilie in bester oder zumindest guter Lage geerbt. Die Besitzerin war wohl sowieso vermögend und hatte nie die Miete erhöht.
Die Mieten lagen bei ein paar Euro pro Quadratmeter. In München.
Der Erbe wollte es dabei belassen, hatte allerdings keine Rücklagen,um die dem Immobilienwert entsprechende Erbschaftssteuer zu zahlen.

Da kann man natürlich einen Kredit aufnehmen, bei so niedrigen Mieten wird die Refinanzierung aber schwer.

Leider war nie zu lesen,wie das ausgegangen ist.


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