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Vorschläge der Gaskommision: zweistufiges Verfahren (Politik)

Unterhändler, Dienstag, 11.10.2022, 10:17 (vor 1169 Tagen) @ pactum Trotmundense

Kleiner Tipp: Antrag auf Leistungen nach dem SGB II.

Das SGB II beinhaltet auch die Kosten der Unterkunft. Wenn du eine Nachzahlung für Nebenkosten oder Heizung zu leisten hast, zählen diese in dem Monat zu den Kosten der Unterkunft und sind somit übernahmefähig. Selbst wenn du im Monat davor und danach keinen Anspruch hast, weil du gut verdienst.

Großer Tipp: wenn dein Antrag abgelehnt wird, weil du trotz der Nachzahlung keinen Anspruch auf SGB II hast, Ruhe bewahren, meckern einstellen, denn du bist ganz offensichtlich in der Lage selbst klar zu kommen. Etwas wovon ein paar Millionen Menschen in Deutschland nur träumen können.

Ich weiß nicht warum du mich jetzt direkt ansprichst, es nicht um mich oder uns, wir kommen ganz gut klar. Wie ich oben schrieb, ging es mir um die Millionen Menschen, die du selbst erwähnst. Dazu schrieb ich genau das, der Gang zum "Amt" sollte diesen erspart werden, und wenn doch nicht, muss der Staat eben für diese Mehrkosten aufkommen, die man mMn verhindern kann. Aber diesen Bürokratie-Aufwand (sowohl für diese "Millionen" als auch für den Staat) könnte man sich ja ersparen.


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