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Vermieterverband: Erstattung von Abschlägen im Dezember für private Vermieter nicht umsetzbar (Politik)

bigfoot49, Leipzig, Dienstag, 11.10.2022, 09:44 (vor 1169 Tagen) @ Ulrich

Wo ist mein Denkfehler:

Der Mieter zahlt die Vorauszahlung wie eh und je. Wie Du, Ulrich, ja auch geschrieben hast, teilweise noch ohne Erhöhung zu den Vorjahren.
Der Vermieter bekommt, wie auch immer, vom Staat den Monat Dezember 2022 bezahlt.
Die Abrechnung für den Dezember 2022 erfolgt sowieso erst im Laufe des Jahres 2023. Also nix mit kurzfristig.
Bei dieser muss dann die Zahlung des Staates auf die Vorauszahlungen des Mieters addiert werden.
Die Vorauszahlungen werden den abrechenbaren Kosten gegenübergestellt und verrechnet. Am Ende steht dort dann eine Summe, die entweder eine Auszahlung oder eine (geringere, durch die Zahlung des Staates für 12/22) Nachzahlung nach sich zieht.


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