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Vorschläge der Gaskommision: zweistufiges Verfahren (Politik)

markus, Montag, 10.10.2022, 19:39 (vor 1171 Tagen) @ Ulrich

Ich habe mir Teile der Pressekonferenz der Kommissionsvorsitzenden angesehen. Man sieht dort selbst die Probleme, die das vorgeschlagene Vorgehen mit sich bringt. Aber man hat weder die Werkzeuge noch die notwendigen Daten, um zielgerichteter vorzugehen. Und das halte ich für nachvollziehbar.

Das ganze kann nur über die Gasversorger laufen. Und die wissen schlicht nicht, wer hinter einem Gasanschluss sitzt. Eine Villa mit beheiztem Pool? Oder ein Mehrfamilienhaus mit zwölf Wohnungen und einer zentralen Gasheizung? Die Daten dazu liegen nicht vor.


Selbst wenn die Daten vorliegen würden, wie wollte man da differenzieren? Ab wann ist es eine Villa und wo hört ein normales EFH auf? Da werden die Übergänge so fließend sein, dass sich das nicht klar abgrenzen lässt. Das ist halt jetzt eine Regelung, die zeitnah umgesetzt werden soll nach dem Motto Schnelligkeit vor Genauigkeit.


Wenn man genügend Daten hätte, dann könnte man durchaus differenzieren.
- Wohnfläche
- Anzahl der Personen in der Wohnung
- Dämmzustand
- .....

Fixe Grenzen führen dann aber ganz schnell zu dem Vorwurf, dass diese Grenzen willkürlich gesetzt sind. Dann wird es armutsgefährdende Familien geben, deren Wohnfläche 1 qm zu groß ist und aus dem Raster fallen, während eine sehr wohlhabende Familie vielleicht noch so gerade im Rahmen wäre. Ich glaube diese „warum der andere, aber ich nicht“ Diskussion ist nicht zielführend. Dann bräuchte man saubere Übergänge im Grenzbereich, aber das ist wohl kaum praktikabel bei 40 Millionen Haushalten.

Und was den Dämmzustand betrifft, gäbe zwei entgegengesetzte Forderungen. Die einen werden fordern, dass eine gute Dämmung honoriert wird. Schließlich soll es den Anreiz geben, die Bude zu dämmen. Die anderen würden exakt das Gegenteil fordern und Leute in schlecht gedämmten Wohnungen stärker begünstigen, weil es da häufig an Geld fehlt.

Allerdings ist es faktisch nicht möglich, so etwas zeitnah und ohne unverhältnismäßigen Aufwand zu erheben und anzuwenden. Zudem gibt es datenschtutzrechtliche Grenzen.


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