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Vermieterverband: Erstattung von Abschlägen im Dezember für private Vermieter nicht umsetzbar (Politik)

RE_LordVader, Dienstag, 11.10.2022, 10:22 (vor 1168 Tagen) @ DomJay

Wir waren (leider) auch ein paar Jahre Vermieter... aber die Nebenkostenabrechnung war eher kein größeres Problem.

Und das Konzept sieht ja eben nicht vor, dass die konkreten Heizkosten im Dezember übernommen werden (was ja auch nur mit Ablesen am 30.11 und 01.01. korrekt möglich wäre), sondern die Vorauszahlung vom Staat übernommen wird.

Die Durchführung ist ja noch nicht konkret festgesetzt... was auch leider kompliziert werden könnte was den Antrag angeht.... aber im Prinzip ist es für den Vermieter doch so: Dem Mieter kurz mitteilen für den Dezember die Miete ohne den in der letzten Abrechnung vereinbarten Heizkostenanteil zu zahlen, alternativ diesen zurücküberweisen.

Dazu muss man eben nur auf die schon erstellte Abrechnung schauen.
(Wie gesagt: In der konkreten Durchführung, also wenn Mieter das ignorieren, wie man an das Geld vom Staat kommt gibt es schon Problempotential, aber im Prinzip ist das extrem simpel)


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