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Vermieterverband: Erstattung von Abschlägen im Dezember für private Vermieter nicht umsetzbar (Politik)

DomJay, Köln, Dienstag, 11.10.2022, 10:28 (vor 1169 Tagen) @ RE_LordVader

Aber es geht doch um die Abschlagszahlung, also die Vorauszahlung, eben nicht um den tatsächlichen Verbrauch im Dezember.

Das wäre logistisch doch auch gar nicht zu leisten. Wie sollten denn Vermieter mehrerer Objekte (oder auch die Abrechnungsfirmen wie ISTA) ALLE Zähler am 30.11. und 01.01. ablesen?

Aber das ist eben die Frage. Ist es der Abschlag? Wie kontrollieren wir das. Was wenn der Abschlag in dem Jahr extrem zu hoch war oder extrem zu niedrig.

Das ist kurzfristig für jemanden, der nur vermietet eine Herausforderung. Kannst nur hoffen, dass dir jemand hilft wenn du nicht im Stoff stehst.

Man hätte auch an Stelle dessen sagen können 50-60% des NK Abschlags pauschal.

Und letztlich bleibt noch eine Frage der Gerechtigkeit.


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