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Deutschland hat sich völkerrechtlich verbindlich verpflichtet, die CO2-Emissionen bis 2045 auf Null herunter zu fahren (Sonstiges)

Ulrich, Freitag, 27.10.2023, 15:49 (vor 815 Tagen) @ pactum Trotmundense

Von wem sollte Deutschland denn verklagt werden? Von Bulgarien und Rümanien?


Vor das Bundesverfassungsgericht z.b. kann jeder ziehen.


In der Theorie mag das so sein. In der Praxis wage ich das zu bezweifeln und ich meine damit nicht, dass das Gericht selbstverständlich bei Quatschklagen einen "schwirr ab"-Brief als Eingangsbestätigung sendet. Bevor du nicht den Weg durch die Gerichtsinstanzen gegangen bist, wird doch alles abgewiesen. Den Gang durch die Instanzen muss man sich aber auch erst einmal leisten können muss, denn Anwaltszwänge und Verfahrenskosten sorgen schon dafür, dass nicht jeder Hilfsarbeiter oder anderer niederer Pöbel um Recht kämpfen darf. Recht kriegt nur, wenn er es bezahlen kann. Prozesskostenhilfe orientiert sich nach Aussicht auf Erfolg und wenn man sich einmal die wegweisendsten Entscheidungen in der Geschichte der Bundesrepublik anschaut, wären (fast) all diese Klagen nie mittels Prozesskostenhilfe möglich geworden.

Für so etwas gibt es Verbände, die juristisch richtig gut aufgestellt sind. Man mag z.B. über die "Umwelthilfe" gelegentlich den Kopf schütteln. Aber vor Gericht haben die sich in der Regel durchgesetzt.


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