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Goalgetter1990, Mittwoch, 18.08.2021, 11:32 (vor 1582 Tagen) @ Reviewer

Bin nicht so im Thema, aber weiter minimiert ist das auch durch die neue Wahlrechtsreform nicht, oder? Denn auch wenn geringer als früher, eine Rolle spielt es doch noch?

Nein, es spielt eigentlich seit der BTW 2013 keine Rolle mehr für die Parlamentsverteilung. Die Überhangsmandate, welche aus der Erststimme resultieren, führen "lediglich" durch die nötigen Ausgleichsmandate zu einem "aufgeblähten" Bundestag.

Bis 2009 führten Überhangsmandate dazu, dass man mit Direktmandaten mehr Sitze erlangen konnte, als einem eigentlich proportional zustanden. Hier war taktisches Wählen wichtig, da man seiner Partei bzw. der präferierten Koalition potentiell einen taktischen Vorteil geben konnte. Dies wurde aber vom Verfassungsgericht als verfassungswidrig deklariert, da die Überhangsmandate dem Proporz widersprachen.

Seit der BTW 2013 bekommen die anderen Parteien für Überhangsmandate sogenannte Ausgleichsmandate, sodass der Proporz gewahrt wird. Dies führt zu einem größeren Bundestag (was auch Gegenstand der kürzlichen Diskussionen war), behält aber den Proporz der Zweitstimmenverteilung.


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