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Verbot vs Interesse der Böllernden (Sonstiges)

markus, Sonntag, 01.01.2023, 12:36 (vor 1181 Tagen) @ DomJay

Es ist doch der völlig falsche Ansatz, Freiheitseinschränkungen von Umfragen abhängig zu machen. Dann würden bestimmte Dinge, für die sich nur Minderheiten interessieren, gnadenlos untergehen. So funktioniert das Grundgesetz nicht. Hier darf man zunächst einmal tun und lassen was man möchte. Einschränkungen richten sich nicht nach Mehrheiten, sondern nach dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz.

Die EU Richtlinie gibt es bereits. Es gibt vier verschiedene Feuerwerkskategorien, die Abgabe ist nur an drei Tagen erlaubt und erst ab 18 und abgebrannt werden darf es nur an Silvester. Alles darüber hinaus ist verboten und nicht zugelassenes Feuerwerk sogar eine Straftat.

Das Problem ist, dass u.a. Polen das sehr viel lockerer sieht und man in Zeiten des Internets problemlos an die gefährliche Ware dran kommt. Und damit ist dann auch ganz schnell mal die Hand weggesprengt.


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