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Verbot vs Interesse der Böllernden (Sonstiges)

DomJay, Köln, Sonntag, 01.01.2023, 12:46 (vor 1112 Tagen) @ markus

Es ist doch der völlig falsche Ansatz, Freiheitseinschränkungen von Umfragen abhängig zu machen. Dann würden bestimmte Dinge, für die sich nur Minderheiten interessieren, gnadenlos untergehen. So funktioniert das Grundgesetz nicht. Hier darf man zunächst einmal tun und lassen was man möchte. Einschränkungen richten sich nicht nach Mehrheiten, sondern nach dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz.

Und was bildet das Grundgesetz ab? Unsere gemeinsamen Werte zu denen auch der Minderheitenschutz gehört. Es gibt keinen Zwang etwas zu verbieten. Am Ende entscheiden die gewählten Vertreter was verboten wird oder nicht (kontrolliert natürlich siehe Maut, Mietpreisdeckel usw.) Aber letztlich ist es eine Abwägung auf Grundlage der eigenen Wertvorstellungen in Deutschland und damit doch letztlich das, was mehrheitsfähig ist.

Die EU Richtlinie gibt es bereits. Es gibt vier verschiedene Feuerwerkskategorien, die Abgabe ist nur an drei Tagen erlaubt und erst ab 18 und abgebrannt werden darf es nur an Silvester. Alles darüber hinaus ist verboten und nicht zugelassenes Feuerwerk sogar eine Straftat.

Das Problem ist, dass u.a. Polen das sehr viel lockerer sieht und man in Zeiten des Internets problemlos an die gefährliche Ware dran kommt. Und damit ist dann auch ganz schnell mal die Hand weggesprengt.


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