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Verbot vs Interesse der Böllernden (Sonstiges)

markus, Sonntag, 01.01.2023, 13:06 (vor 1113 Tagen) @ DomJay

Es ist doch der völlig falsche Ansatz, Freiheitseinschränkungen von Umfragen abhängig zu machen. Dann würden bestimmte Dinge, für die sich nur Minderheiten interessieren, gnadenlos untergehen. So funktioniert das Grundgesetz nicht. Hier darf man zunächst einmal tun und lassen was man möchte. Einschränkungen richten sich nicht nach Mehrheiten, sondern nach dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz.

Und was bildet das Grundgesetz ab? Unsere gemeinsamen Werte zu denen auch der Minderheitenschutz gehört. Es gibt keinen Zwang etwas zu verbieten. Am Ende entscheiden die gewählten Vertreter was verboten wird oder nicht (kontrolliert natürlich siehe Maut, Mietpreisdeckel usw.) Aber letztlich ist es eine Abwägung auf Grundlage der eigenen Wertvorstellungen in Deutschland und damit doch letztlich das, was mehrheitsfähig ist.

Jein. Am Ende entscheiden die Gerichte, ob ein solcher Mehrheitsbeschluss rechtmäßig ist. Die geplante PKW Maut ist z.B. einkassiert worden. Umgekehrt waren Coronamaßnahmen wie die Ausgangssperre rechtmäßig.
Was Freiheitsrechte betrifft, so gilt immer der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz. Und man wäre gut beraten, mit seinen Juristen im Vorfeld zu prüfen, ob das, was eine Mehrheit gerade für richtig oder falsch hält, überhaupt Aussicht auf Erfolg haben kann.


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