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Die 1000 Euro finanzieren sich selbst. (Politik)

markus, Dienstag, 08.10.2024, 18:42 (vor 74 Tagen) @ Lattenknaller

Dann sag mir doch ganz konkret wie du höhere Löhne bekommen möchtest. Du hast es doch als Lösung ins Spiel gebracht. Aber die fällt doch nicht vom Himmel. Soll das von den Unternehmen kommen? Oder vom Gesetzgeber? Wie möchtest du dieses Thema ganz konkret angehen?


Ich habe nur erwähnt, dass ich zu niedrige Löhne als größeres Problem ansehe, als ein eventuell zu hoch angesetztes Bürgergeld. Perspektivisch muss in der EU über Innovation, Diversifikation und Strukturwandel ein höheres Lohnniveau erzielt werden. So dass die Unternehmen höhere Löhne zahlen können. Im Politikmix gehören aber auch Mindestlöhne, starke Interessenvertretungen der Arbeitnehmer und auch absichernde Sozialleistungen dazu. Und v.a. gerechte Steuern. Ich als gutverdienender Kleinunternehmer fühle mich nämlich verarscht, wenn gewisse große Unternehmen und Kapitaleigner fette Gewinne machen und sich über Steuermodelle arm rechnen und ihren Anteil nicht tragen.

Das sind gute Punkte.

Das Bürgergeld soll das Existenzminimum absichern. Die letzte Erhöhung ist im Nachhinein zu hoch ausgefallen, wird aber durch eine kommende Nullrunde wieder ausgeglichen. Zu hoch war sie deshalb, weil bei Erhöhungen immer auch eine Fortschreibung der Inflation mit drin ist, die jedoch inzwischen wieder deutlich gesunken ist. https://www.bmas.de/DE/Service/Presse/Meldungen/2024/fortschreibung-regelbedarfe-sozialhilfe-buergergeld.html

Der Mindestlohn ist offenbar zu niedrig. Die EU-Mindestlohnrichtlinie sieht vor, dass der Mindestlohn 60% des Medianeinkommens oder 50% des Durchschnittseinkommens betragen soll. Das wären inzwischen etwa 14,50 Euro pro Stunde. Allerdings ist die Richtlinie wohl nicht zwingend (in Art. 5 Abs. 4 steht „kann“ und nicht „muss“ https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32022L2041 ).

Grundsätzlich darf der Gesetzgeber nicht die Lohnfindung eingreifen. Aufgrund der im Grundgesetz geschützten Tarifautonomie (Art. 9 Abs. 3 GG) und der Regelungssperre (§ 77 Abs. 3 BetrVG) kann weder der Gesetzgeber noch der Betriebsrat die Höhe der Löhne regeln. Dieses Recht haben ausschließlich die Gewerkschaften, die allerdings nur dann durchsetzungsfähig sind, wenn genügend Mitarbeitende Mitglied sind. Denn nur wenn eine glaubwürdige Kampfbereitschaft vorhanden ist, kann ein angemessener Tarifvertrag zustande kommen. Alles andere ist kollektives Betteln.

Dummerweise erleiden die Gewerkschaften seit Mitte der 90er einen Mitgliederschwund. Parallel dazu haben das zahlreiche Unternehmen ausgenutzt und sind aus der Tarifbindung ausgestiegen. Es müsste eine Trendumkehr stattfinden, wenn man das ändern möchte. Denn freiwillig wird ein Unternehmen nicht die Löhne anheben oder aber nur in ganz geringem Umfang. Es muss in die Köpfe rein, dass man nichts geschenkt bekommt. Wer den Weg des geringsten Widerstands geht, hat verloren. Denn nur die wenigstens Mitarbeitenden können ihren Chef individuell auf Augenhöhe begegnen und für sich das beste herausholen.


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