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Dortmunder Polizist erschießt BVB-Fan (Sonstiges)

Didi, Schweiz, Dienstag, 20.09.2022, 13:17 (vor 676 Tagen) @ Smeller

In der Schweiz ist es schlicht "anders definiert", was Totschlag ist, darum meine Frage. Wenn ich den von dir zitierten Paragraphen lese, ist es schon eher kein Mord. In der Schweiz ist es vermutlich "vorsätzliche Tötung". Aber natürlich alles unter grossem Vorbehalt.


Vorsätzliche Tötung
Art. 111

Wer vorsätzlich einen Menschen tötet, ohne dass eine der besondern Voraussetzungen der nachfolgenden Artikel zutrifft, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.

Mord
Art. 112
Handelt der Täter besonders skrupellos, sind namentlich sein Beweg­grund, der Zweck der Tat oder die Art der Ausführung besonders ver­werflich, so ist die Strafe lebenslängliche Freiheitsstrafe oder Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren.

Totalschlag
Art. 113

Handelt der Täter in einer nach den Umständen entschuldbaren hefti­gen Gemütsbewegung oder unter grosser seelischer Belastung, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.


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