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Dortmunder Polizist erschießt BVB-Fan (Sonstiges)

MarcBVB, Lieblingsanwalt des Forums, Mittwoch, 21.09.2022, 00:28 (vor 260 Tagen) @ Ulrich

Wenn da nicht Vorsatz einwandfrei nachgewiesen wird, ist es auch da nur Todschlag...

Wenn ich mich nicht irre, dann setzt Totschlag zumindest einen bedingten Vorsatz voraus. Darüber hinaus gibt es Mordmerkmale wie Heimtücke. Von denen muss mindestens eines erfüllt sein, um jemanden wegen Mordes zu verurteilen.

Nope. Für die Unterscheidung Mord und Totschlag ist der Vorsatz komplett egal. Mörder bist du halt nur, wenn du ein Mordmerkmal erfüllt hast. Die können subjektiv oder objektiv sein, wobei gerade bei der Heimtücke ja dann auch ne eine weitere Einschränkung erfolgen muss.


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