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Heftige Vorwürfe gegen weiteres Rammstein-Mitglied (Sonstiges)

Zoon, Montag, 17.07.2023, 21:48 (vor 978 Tagen) @ MarcBVB

Hm... Ich finde, dass Du mit Deiner Kritik überziehst. Das dürfte doch ein völlig normaler Vorgang sein.

Der NDR hat sich für den im Fall der Berichterstattung drohenden medienrechtlichen Angriff von Rammstein von den Zeuginnen eine eidesstattliche Versicherung mit der Massgabe aushändigen lassen, diese im Prozess (zB in einem von Rammstein angestrengten Eilverfahren) dem Gericht vorlegen zu können. Wenn es dann zu einem solchen Prozess kommt und die EV bei Gericht vorgelegt wird, ist auch die Voraussetzung des § 156 Alternative 1 StGB erfüllt, wonach die EV vor einer zur Abnahme einer Versicherung an Eides Statt zuständigen Behörde abzugeben ist. Das Merkmal abgeben ist durch das Vorlegen erfüllt, das Merkmal der Abnahme durch die Entgegennahme.

Das bedeutet freilich auch, dass eine falsche EV straffrei bleiben kann, wenn es zu keinem Prozess kommt bzw. diese bei einem Prozess nicht eingereicht wird.


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