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Strafverteidigerin: Verfahrenseinstellung nicht überraschend (Sonstiges)

CrimsonGhost, Donnerstag, 31.08.2023, 09:59 (vor 872 Tagen) @ Rupo

Die Unschuldsvermutung ist eine sehr gute Errungenschaft.

Bei Sexualdelikten besteht allerdings häufig das Problem, dass Aussage gegen Aussage steht und die Opfer Scham über das erlittene Unrecht empfinden und der Kopf häufig einem die Erinnerungen zum Selbstschutz in den Erinnerungsgiftschrank verschiebt. Dazu kommen auch Effekte wie z.B. der Rapefreeze, dass die Opfer praktisch zur Handlungsunfähigkeit während der Tat erstarren.

Gestehen die Täter eine Vergewaltigung nicht, müssen die Opfer erniedrigende Verfahren und Prozesse über sich ergehen lassen, mit den Möglichkeiten einer weiteren Traumatisierung und dass die Täter freigelassen werden können.

Bei T.L. dürfte es so sein, dass er Grenzen überschritten hat, aber keine strafrechtlichen (jedenfalls nicht beweisbar), sondern eher gesellschaftliche und soziale Grenzen.


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