schwatzgelb.de das Fanzine rund um Borussia Dortmund
A- A+
schwatzgelb.de das Fanzine rund um Borussia Dortmund
Startseite | FAQ | schwatzgelb.de unterstützen
Login | Registrieren

Lindemann und der Sex mit einer 15 Jährigen (Sonstiges)

simie, Krefeld, Freitag, 04.08.2023, 18:49 (vor 898 Tagen) @ markus


Ist das (jemanden mit Alkohol und Drogen gefügig machen) nicht eher ein Fall von 177 StGB? Den 182(3) verstehe ich so, dass es eine altersbedingte fehlende Fähigkeit sein muss. Da wird (nur) geschaut, ob jemand körperlich und geistig reif genug ist. Bin allerdings kein StGB Experte, vielleicht kann uns das der User Zoon näher erläutern, der hier schon öfter mit gutem rechtlichem Wissen aufgefallen ist.

Du liegst hier nicht falsch. Man will mit dem Paragraphen den sexuellen Verkehr von 14 und 15 jährigen mit über 21jährigen zwar nicht grundsätzlich verbieten, um jedoch dennoch einen gewissen Schutz der noch jungen Jugendlichen, auch und gerade da sich auch nicht jeder Jugendliche gleich schnell entwickelt, vor Missbrauch sicherzustellen hat man die Strafbarkeit solcher Handlungen unter der folgenden Bedingung "(...)dabei die ihr gegenüber fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt" eingeführt. Und da wird dann tatsächlich auf den Entwicklungsstand der oder des Jugendlichen abgestellt.


Antworten auf diesen Eintrag:



gesamter Thread:


1525510 Einträge in 16392 Threads, 14355 registrierte Benutzer Forumszeit: 18.01.2026, 22:43
RSS Einträge  RSS Threads | Kontakt | Impressum | Nutzungsbedingungen | Datenschutzerklärung | Forumsregeln