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Ermittlungen gegen Till Lindemann eingestellt (Sonstiges)

markus, Mittwoch, 30.08.2023, 14:22 (vor 872 Tagen) @ Nietzsche

Dass die Zeitung diesen Taschenspielertrick benutzt, bedeutet natürlich nicht, dass die Zeugin unglaubwürdig wird. Es bedeutet nur, dass die Autoren ahnungslos oder bösartig sind. Das muss man klar auseinanderhalten!

Das ist doch Blödsinn. Die eidesstattliche Versicherung dient zur Absicherung der Zeitung. Denn was passiert nach solchen Berichten? Die Anwälte des Beschuldigten können gerichtlich dagegen vorgehen. Würde ich auch tun. Kann die Zeitung dann vor Gericht eine eidesstattliche Versicherung des Zeugen vorlegen, steigen die Chancen, dass der Antrag auf einstw. Verfügung abgelehnt wird. Sie wären doch total behämmert, wenn sie sich nicht entsprechend absichern würden. Denn einfach ins Blaue hinein irgendwas zu veröffentlichen, ist keine gute Idee. Also: Natürlich hat das rechtlich Relevanz. Nämlich dann, wenn die Anwälte des Beschuldigten dagegen vorgehen. Und das ist so sicher wie das Amen in der Kirche.


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