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Ermittlungen gegen Till Lindemann eingestellt (Sonstiges)

Nietzsche, Mittwoch, 30.08.2023, 10:03 (vor 873 Tagen) @ Scherben

Doch, genau das folgt daraus. Dass die Zeugin gegenüber der Zeitung etwas eidesstattlich versichert, macht die Äußerung eben genau nicht glaubwürdiger, als wenn sie es einfach so sagte.


Wieso sollte das so sein? Du unterstellst ja mehrere Dinge implizit.

Erstens muss der Zeugin bewusst sein, dass eine Aussage gegenüber einer Zeitung mit oder ohne einer solchen Versicherung den gleichen rechtlichen Wert besitzt. Dies scheint im Allgemeinen nicht gegeben zu sein.

Zweitens muss aus der rechtlichen Irrelevanz nicht folgen, dass es auch eine psychologische Irrelevanz gibt. Ich kann mir vorstellen, dass es für viele Menschen einen Unterschied macht, ob sie irgendwas einfach nur sagen oder ob sie es "in einem feierlichen Rahmen" sagen. Selbst wenn sie wissen, dass der feierliche Rahmen für das Gesagte unerheblich ist.

Was man im konkreten Fall daraus macht, muss natürlich jede Person selbst wissen. Ich halte es zumindest nicht für grundsätzlich unerheblich, wie so eine Aussage gegenüber eine Zeitung erfolgt.

Moment, es geht hier nicht um die Zeugin! Die meint wahrscheinlich tatsächlich, dass sie so ihre Glaubwürdigkeit erhöht.
Es geht hier aber nur um die Zeitung, bzw. die Autoren. Die müssten wissen, was eine eidesstattliche Versicherung ist. Jedenfalls dann, wenn sie es im Artikel so prominent darstellen.
Sie hätten im Artikel ja auch einfach sagen können, dass sie die Zeugin für glaubwürdig halten. Oder dass die Zeugin in Unkenntnis der juristischen Feinheiten versucht habe, eine eidesstattliche Versicherung abzugeben, obwohl das gegenüber der Zeitung gar nicht geht. Damit hätten sie das gleich geklärt.

Die Tatsache, dass die Autoren das in der Form als besonders glaubwürdig darstellen, zeigt, dass sie einfach Dummschwätzer sind, oder die Unkenntnis der Leser ausnutzen wollen. Beide Möglichkeiten sind ein Armutszeugnis.

Wie gesagt, es geht nur um die Standards der Autoren, nicht um die Glaubwürdigkeit der Zeugin!


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