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Ermittlungen gegen Till Lindemann eingestellt (Sonstiges)

Scherben, Kiel, Mittwoch, 30.08.2023, 12:32 (vor 872 Tagen) @ Nietzsche

Beweise kann es nur für etwas geben, was tatsächlich passiert ist. Durch die Formulierung wird suggeriert, dass es zwar Beweise gäbe, diese aber irgendwie nicht ganz ausreichten.
Tatsächlich ist es aber so, dass es wohl gar keine Beweise gibt. Das ist ein großer Unterschied.

Seine Anwälte geben dies zu Protokoll:
"Die schnelle Einstellung des Ermittlungsverfahrens durch die Staatsanwaltschaft Berlin belegt, dass es keine hinreichenden Beweise beziehungsweise Indizien für die angebliche Begehung von Sexualstraftaten durch unseren Mandanten gibt"

Nicht mal die Anwälte des Beschuldigten sagen in der Stellungnahme, dass es gar keine Beweise gibt, sondern nur, dass diese nicht hinreichend für einen Tatverdacht sind. Es gibt ja zumindest Zeugenaussagen. Viel mehr hat man in solchen Prozessen in den seltensten Fällen.


Doch, das sagen sie. Es gibt gar keine Beweise und nicht einmal Indizien, die auch nur einen Verdacht ergeben. Es ist nicht so, dass es irgendwas gibt, was nicht für eine Anklage ausreicht. Es gibt nicht einmal einen Verdacht!

Wer formuliert, dass es keine hinreichenden Beweise bzw. Indizien gebe, drückt damit aus, dass das bisher Vorgelegte nicht ausreichend sei, um eine Weiterführung des Verfahrens zu rechtfertigen. Das ist offensichtlich nicht gleichbedeutend damit, dass es keinen Verdacht gebe, und es ist auch nicht gleichbedeutend damit, dass es keine Beweise oder Indizien gebe. Das Vorgelegte wird schlicht als nicht hinreichend bewertet. Das ist alles.

(Davon ab kann man mit der Verwendung des Begriffs "Beweis" m.E. auch schon ordentlich tricksen. Im Sexualstrafrecht, speziell wenn es um die Bewertung von Sex als nicht einvernehmlich geht, lässt sich oft nicht in einem strengen naturwissenschaftlichen Sinne beweisen. Klar kann man DNA-Spuren oder Hämatome analysieren, aber gerade wenn der Sex an sich nicht in Frage gestellt wird und auch eine direkte Gewalteinwirkung nicht berichtet wird, hat sich es mit Beweisen. Danach wird immer auf einer Basis von Indizien, Plausibilität, etc. argumentiert werden müssen, und entsprechend ist der Normalfall, dass sowieso gar keine strengen Beweise vorlegen, selbst wenn es zu Verurteilungen kommt.)


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