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Ermittlungen gegen Till Lindemann eingestellt (Sonstiges)

Nietzsche, Mittwoch, 30.08.2023, 12:17 (vor 874 Tagen) @ Fonzie

Beweise kann es nur für etwas geben, was tatsächlich passiert ist. Durch die Formulierung wird suggeriert, dass es zwar Beweise gäbe, diese aber irgendwie nicht ganz ausreichten.
Tatsächlich ist es aber so, dass es wohl gar keine Beweise gibt. Das ist ein großer Unterschied.

Seine Anwälte geben dies zu Protokoll:
"Die schnelle Einstellung des Ermittlungsverfahrens durch die Staatsanwaltschaft Berlin belegt, dass es keine hinreichenden Beweise beziehungsweise Indizien für die angebliche Begehung von Sexualstraftaten durch unseren Mandanten gibt"

Nicht mal die Anwälte des Beschuldigten sagen in der Stellungnahme, dass es gar keine Beweise gibt, sondern nur, dass diese nicht hinreichend für einen Tatverdacht sind. Es gibt ja zumindest Zeugenaussagen. Viel mehr hat man in solchen Prozessen in den seltensten Fällen.

Doch, das sagen sie. Es gibt gar keine Beweise und nicht einmal Indizien, die auch nur einen Verdacht ergeben. Es ist nicht so, dass es irgendwas gibt, was nicht für eine Anklage ausreicht. Es gibt nicht einmal einen Verdacht!

Man kann sicherlich darüber reden, ob das Wort "Beweis" im juristischen Sprachgebrauch so angelegt ist, dass man es nur bei nachgewiesener Schuld verwenden darf. Im normalen Sprachgebrauch ist es aber doch ganz klar so, dass man es im Sinne von "Beleg", "Hinwei oder "Beweismittel" gebraucht, egal ob man von Vertrauensbeweis, "aus Mangel an Beweisen", Beweisaufnahme usw. spricht. Der Duden hat für den Begriff Beweis ebenfalls beide Bedeutungen:

- Nachweis dafür, dass etwas zu Recht behauptet, angenommen wird; Gesamtheit von bestätigenden Umständen, Sachverhalten, Schlussfolgerungen
-sichtbarer Ausdruck von etwas; Zeichen, das etwas offenbar macht

Wer sagt denn, dass man nur bei Schuld von Beweis reden darf? Es kann auch einen Beweis für Unschuld geben. Aber beweisen kann man nur Tatsachen, sonst nichts.
Es gibt auch keinen Beweis für einen Verdacht. Das ergibt keinen Sinn. Wenn ich einen Beweis habe, brauche ich keinen Verdacht mehr.

Pikanterweise steht im Artikel später der Satz:
"Auch für den Vorwurf, er habe ihnen »willensausschaltende Substanzen« gegeben oder ein Machtgefälle gegenüber minderjährigen Sexualpartnerinnen ausgenutzt, gebe es keine Beweise."

Es gibt also Beweise, die nicht hinreichend für einen Verdacht sind (was für ein Unsinn!), und es gibt auch für andere Vorwürfe keine Beweise. Man kann sich aussuchen, ob die dumm oder bösartig sind.

Ich verstehe nicht, wieso es so schwer ist, bei den Fakten zu bleiben.

Danke für diese Unterstellung. Aber warum nicht einfach mal behaupten, woll? Sowas widert mich an, ehrlich.


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