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Lindemann und der Sex mit einer 15 Jährigen (Sonstiges)

markus, Freitag, 04.08.2023, 18:30 (vor 898 Tagen) @ PePopp

Absolut ekelhaft.

Aber das deutsche Recht sieht hier jedoch kein Straftatbestand.
Ab 14 Jahren darf man Sex haben mit wem man will so lange es freiwillig ist und keine Abhängigkeit besteht (wie zB. Lehrer, Trainer, Ausbilder usw.)


Falsch!


§ 182 StGB
(3) Eine Person über einundzwanzig Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren dadurch mißbraucht, daß sie

  • sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt oder
  • diese dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen,

und dabei die ihr gegenüber fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


Ich habe doch geschrieben FREIWILLIG.
Nachweis §182 über einen Gutachter dürfe somit sehr schwierig sein da die Gesamtheit aller Umstände berücksichtigt werden muss.
Insbesondere weil sie ihn mit 20 Jahren nochmal drangelassen hat.


Das kann auch freiwillig sein, sofern eben die Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung noch fehlt.
Lindemann war wohl ein idolisierter Künstler für sie, der über 30 Jahre älter war (das Altersgefälle ist hier für die Gerichte durchaus mitentscheidend). Alkohol soll ja zudem auch noch geflossen sein und da wird die Argumentation, dass es unter Ausnutzung der sexuellen Selbstbestimmung passiert ist, definitiv nicht mehr abwegig.

Ist das (jemanden mit Alkohol und Drogen gefügig machen) nicht eher ein Fall von 177 StGB? Den 182(3) verstehe ich so, dass es eine altersbedingte fehlende Fähigkeit sein muss. Da wird (nur) geschaut, ob jemand körperlich und geistig reif genug ist. Bin allerdings kein StGB Experte, vielleicht kann uns das der User Zoon näher erläutern, der hier schon öfter mit gutem rechtlichem Wissen aufgefallen ist.


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