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Ermittlungen gegen Till Lindemann eingestellt (Sonstiges)

Scherben, Kiel, Mittwoch, 30.08.2023, 09:49 (vor 874 Tagen) @ Nietzsche

Doch, genau das folgt daraus. Dass die Zeugin gegenüber der Zeitung etwas eidesstattlich versichert, macht die Äußerung eben genau nicht glaubwürdiger, als wenn sie es einfach so sagte.

Wieso sollte das so sein? Du unterstellst ja mehrere Dinge implizit.

Erstens muss der Zeugin bewusst sein, dass eine Aussage gegenüber einer Zeitung mit oder ohne einer solchen Versicherung den gleichen rechtlichen Wert besitzt. Dies scheint im Allgemeinen nicht gegeben zu sein.

Zweitens muss aus der rechtlichen Irrelevanz nicht folgen, dass es auch eine psychologische Irrelevanz gibt. Ich kann mir vorstellen, dass es für viele Menschen einen Unterschied macht, ob sie irgendwas einfach nur sagen oder ob sie es "in einem feierlichen Rahmen" sagen. Selbst wenn sie wissen, dass der feierliche Rahmen für das Gesagte unerheblich ist.

Was man im konkreten Fall daraus macht, muss natürlich jede Person selbst wissen. Ich halte es zumindest nicht für grundsätzlich unerheblich, wie so eine Aussage gegenüber eine Zeitung erfolgt.


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