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Ermittlungen gegen Till Lindemann eingestellt (Sonstiges)

markus, Mittwoch, 30.08.2023, 11:23 (vor 872 Tagen) @ Scherben

Hm. Nach meinem Verständnis gibt es durchaus sowas wie eine Versicherung an Eides statt, ganz unabhängig von der rechtlichen Relevanz. Die Formulierung von §156 StGB geht ja auch in diese Richtung:

Wer vor einer zur Abnahme einer Versicherung an Eides Statt zuständigen Behörde eine solche Versicherung falsch abgibt [...]

Wenn man explizit formuliert, dass es dafür zuständige Behörden gibt, dann scheint es eine eidesstattliche Versicherung auch unabhängig von diesen zuständigen Behörden zu geben. Was im Übrigen auch der gelebten Praxis im gesprochenen Wort entspricht. Was soll die Formel "Ich schwöre" denn auch sonst letztlich bedeuten?

Insofern sehe ich tatsächlich kein Problem darin, wenn eine Zeitung kommuniziert, dass ihr gegenüber etwas eidesstattlich versichert wurde. Man muss als Leser*in nur eben wissen, was das bedeutet (rechtlich nichts, psychologisch vielleicht etwas).

Es geht doch in erster Linie darum, dass sich die Zeitungen selbst ein stückweit absichern wollen. Das Thema hatte Solmecke vor einigen Wochen in einen seiner Videos. Spätestens wenn eine einstweilige Verfügung beantragt wird, wird die eidesstattliche Versicherung dem Gericht vorgelegt und ist dann hilfreich.


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