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Wenn es um schwere Straftaten und Konsequenzen dafür geht (Fußball allgemein)

spielbeobachtung, Ort, Dienstag, 13.02.2024, 09:30 (vor 248 Tagen) @ Ulrich


Prinzipiell gilt das Jugendstrafrecht zunächst einmal nur für Jugendliche unter 18 Jahren. Für Personen unter 21 Jahren wird es nur unter bestimmten Bedingungen angewendet. Und das ist eine Regelung, die sich grundsätzlich wohl bewährt hat.

Anhand von Presseberichten über Taten und spätere Gerichtsurteile habe ich eher den Eindruck, dass bei Erwachsenen zwischen 18 und 21 Jahren sehr häufig Jugendstrafrecht angewendet wird., eher Regel als Ausnahme


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