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Wenn es um schwere Straftaten und Konsequenzen dafür geht (Fußball allgemein)

Scherben, Kiel, Dienstag, 13.02.2024, 10:05 (vor 312 Tagen) @ spielbeobachtung

Was Jugendstrafrecht betrifft: Meiner Meinung nach ist man mit 18 Jahren volljährig, hat Wahlrecht u Führerschein
und möchte doch sonst auch als Erwachsener behandelt werden. Da würde ich Erwachsenenstrafrecht schon als eine
mögliche Abschreckung vor (weiteren) Taten sehen.

Aber es kommt doch auch stark auf die Sozialprognose an. Ich spreche hier nicht von Kapitalverbrechen, sondern eher von den Klassikern im Bereich von Sachbeschädigung und (minderschwerer) Körperverletzung. Will ich da wirklich zwingend an 18-Jährige dieselben Maßstäbe anlegen wie an 38-Jährige oder 58-Jährige? Ich kann mir vorstellen, dass das Jugendstrafrecht gerade in diesem Bereich sehr erfolgreich ist, eben weil es den Schuss vor den Bug noch ermöglicht und die Leute dadurch auf die richtige Bahn bringt. Was hier ja in erster Linie das Ziel sein sollte.


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