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Wenn es um schwere Straftaten und Konsequenzen dafür geht (Fußball allgemein)

The_Possimpible, Dienstag, 13.02.2024, 09:52 (vor 293 Tagen) @ spielbeobachtung

Anhand von Presseberichten über Taten und spätere Gerichtsurteile habe ich eher den Eindruck, dass bei Erwachsenen zwischen 18 und 21 Jahren sehr häufig Jugendstrafrecht angewendet wird., eher Regel als Ausnahme

Und da haben wir ja auch schon das Problem: Presseberichte sind etwas völlig anderes als eine belastbare Statistik. Es ist nicht so, dass ich grade auf die Schnelle eine solche Statistik zur Hand habe, aber für Presseberichte, die auf Aufmerksamkeit abzielen, eignen sich eben besonders "Aufregerstorys". Von den Verfahren, die dieses Momentum eben nicht bieten, bekommt man in der Regel deutlich weniger mit. Daher kann ich einerseits verstehen, dass dieser Eindruck bei dir entsteht, kann diesen aber andererseits nicht unkommentiert so stehenlassen, da die Grundlage "Bauchgefühl" dann doch mächtig dünn ist.

Ich denke aus meiner bescheidenen Perspektive mit Nähe zur Jugendhilfe, dass das Instrument der möglichen Anwendung des Jugendstrafrechts bei unter-21-Jährigen sehr sinnvoll ist. Das wird ja nicht aus Spaß gemacht, sondern im Rahmen eines Zusammenspiels aus Justiz und Jugendhilfe festgelegt. Hier kommen mehrere Professionen zusammen, um ein sach- und fachkundiges Urteil zu fällen, OB dieser Rahmen zur Anwendung kommen soll. Wie dieser Prozess abläuft, ist entsprechend im §105 JGG festgeschrieben.


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