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Wenn es um schwere Straftaten und Konsequenzen dafür geht (Fußball allgemein)

Ulrich, Dienstag, 13.02.2024, 09:18 (vor 236 Tagen) @ Scherben

„Das Jugendgerichtsgesetz, 2023 100 Jahre alt geworden, soll vorbeugend und erzieherisch wirken, es soll weitere Straftaten verhindern, zum Beispiel durch Arreste, Weisungen oder Trainingskurse.


Es braucht keine harten Strafen“


Leider wird dieses Prinzip unseres Jugendstrafrechts von den Tätern als Schwäche ausgelegt, es verhindert keine neuen Straftaten.
Der Strafrahmen muss nicht unbedingt erhöht werden, er sollte aber bei schweren Kapitalverbrechen auch ausgeschöpft werden.
Außerdem sollte Jugendstrafrecht nur für Jugendliche unter 18:Jahre gelten.


Worauf stützt Du Deine Behauptungen?

Ich persönlich glaube nicht daran dass so etwas unbedingt bewusst als Schwäche ausgelegt wird. Ich halte es allerdings durchaus für nachvollziehbar, dass sich gerade jugendliche Intensivstäter eher treiben lassen. Die planen ihre Straftaten wohl in aller Regel nicht sorgfältig im Voraus, sondern agieren aus dem Moment heraus. Und sie ändern ihr Verhalten wohl teilweise nicht, auch wenn bereits Strafverfahren anhängig sind. Wenn, dann ändern sie sich erst, wenn die Konsequenzen für sie greifbar sind, also in der Verhandlung bzw. nach dem Vorliegen eines Urteils.

Man ist sich wohl weitgehend einig, dass die Zeitspanne zwischen Tat und Strafverhandlung möglichst überschaubar sein soll. Aber leider lässt sich das häufig nicht realisieren.

Bei Kapitalverbrechen wird der Strafrahmen wohl vielfach weitgehend ausgeschöpft. Aber es kommt hier jeweils auf den konkreten Tathergang an. Und darüber weiß man im konkreten Fall nur wenig.

Prinzipiell gilt das Jugendstrafrecht zunächst einmal nur für Jugendliche unter 18 Jahren. Für Personen unter 21 Jahren wird es nur unter bestimmten Bedingungen angewendet. Und das ist eine Regelung, die sich grundsätzlich wohl bewährt hat.


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