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Zahlen zur Verurteilung als Heranwachsender (Fußball allgemein)

Ghombre, Dienstag, 13.02.2024, 13:09 (vor 312 Tagen) @ MarcBVB

Warte mal, ich habe auch nie behauptet, dass bei Anwendung von Jugendstrafrecht keine Haftstrafe verhängt würde.

Ich habe oben geschrieben, dass über die Jahrzehnte ein signifikanter Wandel bei der Handhabe von § 105 JGG stattgefunden hat. Was man daraus macht oder schlussfolgert, kann ja zunächst jeder für sich selbst bewerten.

Aber die Strafzumessung bei Heranwachsenden enthält doch immer die gleichen Formeln. Lebt noch bei Eltern / unsteter Lebenswandel / unklare Lebenssituation / ggf. Drogenkonsum / finanzielle Abhängigkeit von Urfamilie etc.

Wie Du selbst schreibst: "Mit 20 + 10 Monaten, abgeschlossener Lehre und eigener Wohnung wird's eher schwierig". Also sind wir doch einer Meinung, dass abstrakt erstmal derjenige, der sein Leben im Griff hat, eher nach allgemeinem Strafrecht verurteilt wird. Dass diejenigen mit krummer Biographie oftmals ungleich schlechtere Startmöglichkeiten hatten und mehr Hilfe oder eine andere Handhabe benötigen steht ja auf einem völlig anderen Blatt, darum ging es mir ja auch nicht.


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