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Franke, Dienstag, 26.09.2017, 14:40 (vor 2403 Tagen) @ DreiEckeneinElfer

Angenommen Petry tritt nicht nur aus der AFD aus, sondern gründet auch noch eine neue Partei. Darf sie dann für diese neue Partei im Bundestag sitzen? Somit befände sich ja dann eine Partei im Bundestag, die es zur Bundestagswahl noch gar nicht gab und die demzufolge auch nie gewählt werden konnte.


Sie ist gewählt, nun darf sie die nächsten vier Jahre im Bundestag sitzen. Ob als Mitglied der Fraktion ihrer ursprünglichen Partei oder einer anderen Fraktion oder erstes und vielleicht einziges Mitglied des Bundestages aller Zeiten einer neu gegründeten Partei ist egal.

Selbstverständlich fordern die "Verlassenen" regelmäßig den Verzicht auf das Mandat, was aber in aller Regel nicht geschieht.


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