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Der wahre Grund, wieso es kein Tempolimit gibt (Politik)

MarcBVB, עַם יִשְׂרָאֵל חַי, Dienstag, 05.04.2022, 19:32 (vor 1355 Tagen) @ Ulrich

"Der Begriff „autofreie Tage“ wurde in Deutschland erstmals im Jahr 1973 geprägt, als die damalige Bundesregierung als Reaktion auf die internationale Ölkrise ein Fahrver- bot für vier Sonntage im November und Dezember 1973 sowie Tempolimits ver- hängte. Rechtsgrundlage für diese Sofortmaßnahmen war das Energiesicherungsgesetz vom 9. November 1973 und die darauf beruhende Verordnung über Fahrverbote und Geschwindigkeitsbegrenzungen für Motorfahrzeuge vom 19. November 1973, die 1974 wieder außer Kraft trat. Nach der heutigen Rechtslage wäre die Anordnung solcher „autofreien Sonntage“ seitens der Bundesregierung mangels der Existenz einer gesetzlichen Grundlage hingegen nicht mehr zulässig."

https://www.bundestag.de/resource/blob/413682/414756c62aeefb39b66b0349fe070d88/WD-7-064-08-pdf-data.pdf


Dir ist schon klar, dass es hier primär um die Frage geht, was Bundesländer, etc. auf Basis der geltenden Gesetze dürfen?

Und was die gesetzliche Grundlage für Tempolimits auf Bundesebene angeht, die kann man schaffen.

Natürlich. Aber für ein temporäres Limit müsste man wahrscheinlich relativ viele Schilder aufstellen oder die bestehenden Schilder abändern (zur Not 130 auf das Zeichen BAB kleben). Ob der Gesetzgeber nämlich bereits bestehende Verkehrsschilder in ihrer Wirkung ändern darf halte ich für jedenfalls fraglich.


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