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Der wahre Grund, wieso es kein Tempolimit gibt (Politik)

MarcBVB, עַם יִשְׂרָאֵל חַי, Dienstag, 05.04.2022, 19:49 (vor 1355 Tagen) @ Habakuk

Es geht nicht um Regeln. Es geht explizit um die Umwidmung eines Zeichens.


Das klingt eher so, als wärst du auf einem Kreuzzug.
Nein, das klingt nicht nur so.

Ein Verkehrszeichen stellt, sofern es ein Gebot oder Verbot beinhaltet, von seiner Rechtsnatur her einen Verwaltungsakt (VA) in der Form der Allgemeinverfügung dar, § 35 S. 2 Alt. 3 VwVfG. Geregelt i.S.d. VA wird die Benutzung der öffentlichen Sache "Straße", "Weg" oder "Platz". Ein Verstoß gegen ein angeordnetes absolutes Haltverbot für nichtberechtigte Fahrzeuge beinhaltet neben diesem Verbot gleichzeitig ein Wegfahrgebot, das in entsprechender Anwendung von § 80 Abs. 2 Nr. 2 VwGO sofort vollziehbar ist

https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/37-rechtsnatur-der-verkehrsregelung-ii-verkehrszeichen_idesk_PI17574_HI10868187.html#:~:text=Ein%2...

Kann der Gesetzgeber einfach nachträglich ein Zeichen mit einer anderen Rechtsfolge versehen? Kann er beispielsweise aus einem Halteverbot ein absolutes Parkverbot machen, ohne das Zeichen anzupassen?


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