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Österreich führt Impfpflicht ein (Corona)

markus, Freitag, 21.01.2022, 15:20 (vor 829 Tagen) @ majae

Die DSGVO und das BDSG gelten völlig unabhängig davon, was wir beide persönlich als störend empfinden. Es ist nunmal Fakt, dass die Eingriffsintensität (hier die Häufigkeit) eine ganz entscheidende Rolle spielt. Gerade bei verdachtsunabhängigen Kontrollen sind lückenlose Vollkontrollen meistens unzulässig, während sie nach einem Zufallsprinzip bzw. stichprobenartig häufig in Ordnung sind.


Das ist auch so typisch Deutschland. Wir haben kein Problem damit Grundschulen zu schließen, zwei Abijahrgängen ihre Abifeierzeit zu vermiesen, die Clubkultur zu zerstören, Kleinkünstler sich selbst zu überlassen, Menschen zu verbieten ihr Haus zu verlassen usw. - aber wehe irgendwo ist etwas nicht vereinbar mit dem DSGVO. Und ich bin ganz bestimmt kein Gegner des Datenschutzes, aber in der Reihe der Grundrechtseinschränkungen, die wir seit bald seit zwei Jahren erdulden/erdulden müssen, steht das für mich irgendwo weit hinten.

Natürlich ist eine offene Gastronomie mitsamt Nachweispflichten ein kleineres Übel als eine komplette Schließung. Aber darum ging es hier doch gar nicht.


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