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Im November dann alle bitte mit einem Lächeln Lunow wählen (BVB)

ooohflupptnicht, Rüttenscheid - Gute Zeit, Montag, 07.07.2025, 10:10 (vor 162 Tagen) @ markus

Das Modell Hoeneß stärkt doch aber den e.V. gegenüber der KGaA.
Sollte das nicht auch das Ziel der Mitglieder sein? Dass mehr Einfluss genommen wird und so Klopper wie Nmecha und Rheinmetall idealerweise gar nicht erst vorkommen?

Ich glaube nicht, dass die meisten Mitglieder (egal ob Präsenzler oder Hybridfans) ein "Durchregieren" des eV wünschen.

50+1 heißt mMn für die Mehrheit (Vermutung!) nicht, dass der Präsident ins Tagesgeschäft eingreifen soll. Dann bräuchte es keine Geschäftsführung. Letztere muss innerhalb eines vom eV vorgegebenen Rahmens frei agieren können. So wie es Herr Watzke über Jahre erfolgreich getan hat.

Im Idealfall gibt es nur selten Punkte, die "Grenzfälle" des vom eV gesteckten Rahmen betreffen und dann vom eV "klargestellt" werden müssen. Ich finde, dass uns das bisher gut gelungen ist. Dass man im Einzelfall wie in den von Dir genannten Fällen mal auch auf Vereinsebene uneins ist, empfinde ich als gesunden Ausdruck von Pluralität in unserem Verein.

Damit will ich nicht die Person Hoeneß bewerten, sondern nur das Modell. Ein starker Prädident, der im Tagesgeschäft zur Not dazwischen haut und durchsetzungsfähig ist. Und eben auch mal einen Riegel davor schiebt, weil er einschätzen kann, wie die Mitglieder denken.

Idealerweise ist das nicht nötig und war es mMn bisher noch nicht. Mit den aktuell beschäftigten Geschäftsführern sehe ich das auch für die nahe Zukunft nicht.

WENN (!) man Watzke als geltungssüchtigen Machtmenschen sieht, der über den eV weiterhin das Tagesgeschäft beeinflussen möchte, ohne wie bisher offiziell dafür Verantwortung zu tragen, wäre er als Präsident zu verhindern. Diese Diskussion gab es ja beim HSV bzgl. Magath.

Ich persönlich glaube nicht, dass eine solche Zuschreibung bzw. eine Reduzierung darauf der Person Watzke gerecht wird. Aber ich bin ähnlich wie der "Juristen-Marc" der Meinung, dass man aus Compliancegründen solche Wechsel aus operativer Verantwortung in Aufsichtsfunktion grundsätzlich nur nach "Wartezeit" ermöglichen sollte.

Einen Satzungsänderungsantrag hierzu würde ich zwar gerne stellen. Aber ich verzichte bewusst darauf, weil es dann im wahrscheinlichen Fall einer Kampfkandidatur als "Move einer interessierten Seite" (gehöre halt zu keiner) bewertet werden würde und ähnlich wie bei der Hybriddiskussion eine eigentlich gute Sache, deshalb einen faden Beigeschmack hätte. Ist dann vielleicht etwas für 2026...


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