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Im November dann alle bitte mit einem Lächeln Lunow wählen (BVB)

markus, Montag, 07.07.2025, 15:25 (vor 161 Tagen) @ NeusserJens

Dennoch kann der Komplementär, also der Verein, natürlich alles fordern was er will. Und seine Vertreter (über den Beirat der Geschäftsführungs-GmbH) beauftragen, entsprechend die Geschäftsführer zu instruieren. Dieses müssen dem aber natürlich nicht folgen. Auch mal klar.


Das ist, so wie ich das Kartellamt zuletzt verstanden habe, im Rahmen der 50+1-Regel gar nicht so klar. Wenn die DFL 50+1 ernst meint, dann müssen Geschäftsführer künftig den Instruktionen der Muttervereine folgen oder sie verstoßen damit gegen 50+1. Die DFL hat sicherzustellen, dass das gewährleistet ist.

Außerdem ergaben die Ermittlungen, dass die DFL bei der Abstimmung über eine Investorenbeteiligung an ihren Medienerlösen im Dezember 2023 die 50+1-Regel nach aktueller Einschätzung nicht konsequent umgesetzt hat. Die DFL war vorab informiert über eine Weisung des Muttervereins von Hannover 96, wonach der Geschäftsführer, Martin Kind, gegen die Beteiligung stimmen sollte. Zugleich war das Weisungsrecht des Muttervereins gegenüber Herrn Kind für die DFL der ganz zentrale Gesichtspunkt für die Einhaltung der 50+1-Regel bei Hannover 96. Trotzdem hat sie bei der Abstimmung ihrerseits keine Maßnahmen ergriffen, um zu überprüfen, ob Herr Kind tatsächlich weisungsgemäß abstimmte, und hieraus ggf. Konsequenzen zu ziehen. Eine inkonsequente Anwendung der 50+1-Regel in den Gremien der DFL stellt die Ausnahme vom Kartellrecht in Frage, auch hier muss die DFL für die Zukunft nachbessern.

https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Meldung/DE/Pressemitteilungen/2025/06_16_2025_50plus1.html

Dann ist aber das Abstimmungsverfahren das eigentliche Problem gewesen.
Dann darf man nicht alle GF zu einer Wahl zusammen trommeln und sie sogar noch geheim wählen lassen.
Dann muss man die Beschlüsse der Vereine einholen und diese anschließend auswerten.


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