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Zum Thema "Demokratie" (BVB)

uwelito, Wambel forever, Freitag, 05.09.2025, 11:00 (vor 103 Tagen) @ markus

Mal eine Frage an euch beide:

Warum hat Lunow dieses Gutachten eigentlich nicht veröffentlicht? Er hat es doch selber bezahlt. Und auch das verstehe ich nicht.

Diese Gutachten befasst sich mit der rechtlichen Auslegung der BVB-Satzung. Wieso bezahlt man sowas - als BVB-Präsident - selber und nicht eben der BVB? Die Notwendigkeit des Gutachtens war zweifellos da, weil vorher nie 2 Kandidaten angetreten sind.


Was soll denn in dem Gutachten anderes drin stehen, als dass man die Satzung auch dahingehend interpretieren kann, dass der Wahlausschuss lediglich einen einzelnen Kandidaten pro Wahlgang vorschlagen kann, wenn er möchte? Vielleicht steht auch noch drin, dass er auch mehrere Kandidaten gleichzeitig zur Wahl stellen könnte, wenn er wollte, je nach dem, wie die Fragestellung bzw. der Auftrag lautete. Um zu dieser Einsicht zu gelangen, braucht es eigentlich kein Rechtsgutachten, ein Vernünftiges Verständnis der deutschen Sprache reicht eigentlich aus. Ich denke, da war der Wunsch der Vater des Gedankens.

Fakt ist also: Der Wahlausschuss will eben nur einen Kandidaten vorschlagen, hat das über Materna medienwirksam rausposaunt und somit war die Messe gelesen. D.h., das Gutachten taugt im besten Falle als Argument in einer Gerechtigkeitsdebatte z.B. hier im Forum, aber eben nicht um einen Rechtsstreit vor Gericht zu führen. Ich würde es aber natürlich genauso gern lesen.

Ebenfalls gern lesen würde ich die Geschäftsordnung, die sich der Wahlausschuss gemäß Paragraf 19 der Satzung zu geben hat. In meinen Augen müsste sie u.a. die Unklarheiten in der Satzung klipp und klar auflösen. Da ich auf der Webseite des BVB und auch anderweitig diese Geschäftsordnung nicht finden konnte, habe ich den BVB angeschrieben und um eine Kopie bzw. anderweitige Einsicht gebeten. Sobald ich eine Antwort bekomme, werde ich dies vermelden.


So wie ich es verstanden habe, steht im Gutachten drin, dass der Ausschuss nur einen Kandidaten je Posten vorschlagen kann. Ich meine Giog hatte das vor einigen Wochen mal erwähnt und meinte dann, dass er weiterhin anderer Rechtsauffassung ist.

Die Geschäftsordnung wird, so zumindest meine Vermutung, ein internes Dokument sein, das sie nicht veröffentlichen werden. Würde mich wundern, wenn sie dir die GO einfach zusenden würden.


Giog hat da heute weiter unten etwas zu geschrieben, was meiner Einschätzung zumindest nicht widerspricht. Ich erlaube mir mal, seine Worte hier teilweise zu zitieren:
„das „Gutachten“ ist in meinen Augen […] eher eine knappe, flüchtige Einschätzung der Rechtslage und sicherlich in punkto Tiefgang der juristischen Prüfung nicht das, was der Name „Gutachten“ suggeriert.“ Und: „Für die hiesige Diskussion aber wärt ihr - genauso wie es mir ging - mit Sicherheit nach dem Lesen genauso schlau wie vorher.“


Ist einige Wochen her und ich hatte das so in Erinnerung. Aber, lieber Giog, wenn du das hier liest: Was ist richtig?


P.S. Kannst Du mir ein nachvollziehbares Argument nennen, warum ich als Vereinsmitglied, welches sein Wahlrecht bei einer Mitgliedsversammlung wahrnehmen möchte, keinen Einblick in jenes Dokument haben sollte, welches in einem direkten Zusammenhang mit dem Wahlprozess steht?


Ist wie gesagt nur eine Vermutung. Das Regelwerk ist die Satzung. Die Geschäftsordnung kann die Satzung nicht ändern oder einschränken und konkretisiert nur die interne Arbeitsweise innerhalb des Ausschusses. So würde ich das verstehen. Daher glaube ich nicht, dass deine Anfrage erfolgreich sein wird. Aber wenn doch, bin ich gespannt, was drin steht.

Es kann natürlich durchaus sein, dass man auf meine Anfrage gar nicht reagiert bzw. einen Zugriff ablehnt. Einen akzeptablen Grund kann ich mir aber nicht vorstellen. Vor allem auch vor dem Hintergrund, dass z.B. die Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA ganz simpel im Internet abrufbar ist.


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