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Verfassungsrechtler: „Der Staat darf zwischen Geimpften und Ungeimpften unterscheiden“ (Corona)

Guido, Montag, 23.08.2021, 09:02 (vor 978 Tagen) @ Reviewer

Zitat:
Darf der Staat denn in den Bereich Privatrecht eingreifen, zum Beispiel in Fußballstadien oder bei Großveranstaltungen?

MÖLLERS Der Staat macht das Privatrecht und er gestaltet es mit Blick auf das Gemeinwohl, auch mit den Pandemieregeln. Das öffentliche Gut der Gesundheit wiegt hoch. Gerade im Fußballstadion gibt es auch gewisse öffentlich-rechtliche Pflichten, das ist keine regulierungsfreie Zone.

Das heißt Klagen von Ungeimpften, um ein Stadion oder Konzert zu besuchen, sind aussichtslos?

MÖLLERS Das halte ich für wahrscheinlich, ja.

Zum ganzen Interview bei der Rheinischen Post


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