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Delta: Impfschutz vor Infektionen bei 50% (Corona)

markus, Montag, 23.08.2021, 19:48 (vor 978 Tagen) @ MarcBVB

Der Großteil der Deutschen hockt da lieber auf der Couch statt zu demonstrieren. Und ich rede jetzt nicht von den Kaputten namens Querdenker und den ganzen Esoterik-Muttis.


Dass fast ausschließlich nur kaputte Leute demonstrieren, könnte allerdings auch daran liegen, dass die deutliche Mehrheit der Menschen hinter dem Kurs der Bundesregierung steht. Das wiederum könnte daran liegen, dass es vom Grundsatz her reichlich idiotisch ist, gegen Schutzmaßnahmen zu sein, die das Ziel haben Gesundheit und Leben zu schützen. Es ist ja auch nicht so, als machten diese Leute Verbesserungsvorschläge. Die sind einfach nur komplett dagegen. Hinzu kommt, dass vielen bewusst ist, dass so eine Demo auch relevant wenig bringt. Wer sich wirklich unverhältnismäßig eingeschränkt fühlt, der kann das ganze über den Klageweg effektiv beenden, wenn er denn tatsächlich im Recht ist. Laut herumblöken, gegen das Virus antrommeln, Scheiben einschlagen und vom Staatsstreich träumen, bringt rein gar nichts.

Inzwischen gibt es viele, die den Kurs der Bundesregierung nicht mehr teilen. Das spiegeln auch aktuelle Umfragen zu gesunkenen Vertrauenswerten beim Pandiemanagement wider. Man sollte nicht so idiotisch sein und Menschen, die Kritik äußern und diese fundiert begründen, in einen Topf mit Querdenkern werfen (und sich über den verengten Meinungskorridor wundern). Gegenvorschläge gibt es aus der Wissenschaftsgemeinde einige. Man müsste sie auch mal in der Politik zur Kenntnis nehmen und sie nicht ignorieren oder öffentlich abkanzeln, als kämen sie von irgendwelchen Dummköpfen. Das Ziel "Gesundheit und Leben zu schützen" ist ein absolutes Totschlagargument, unter dem Motto: Wer kann schon etwas gegen solch ein hehres Ziel einwenden? Kann man, wenn die Verhältnismäßigkeit außer Acht gelassen wird, keine Konzepte erarbeitet oder Maßnahmen und Entscheidungen noch immer nicht evidenzbasiert getroffen werden.


Wer entscheidet denn, ob die Maßnahmen verhältnismäßig sind? Doch nicht wir beide oder andere hier im Forum, sondern die Rechtsprechung. Seit über einem Jahr heißt es hier im Forum, dass demnächst die Gerichte die Maßnahmen stoppen werden. Wirklich eingetreten ist von all diesen großen Ankündigungen aber nie etwas.

Vor ziemlich genau einem Jahr, genau in der Urlaubszeit, war es das Beherbergungsverbot, das laut einiger User hier im Forum auf jeden Fall deutschlandweit gekippt werden sollte. Weil es ja wohl nicht sein könne, dass man nicht zur Ostsee in den Urlaub darf. In Wahrheit aber blieben Hotels auch danach noch monatelang für Touristen geschlossen. Wenig später war es die Ausgangssperre, die hier von einigen als 100% verfassungswidrig deklariert worden ist. Weil ja schließlich niemand eingesperrt werden dürfe. Gekippt worden ist die Ausgangssperre seitens der VGs und des BVerfG aber nicht. Und nun sind es die nicht vollen Stadien, die hier im Fokus stehen und in kürze ausverkauft sein sollten, heißt es hier seit zwei Monaten, direkt nach dem ersten EM Spiel in Ungarn. Ich warte die ganze Zeit auf die Bestätigung der Freischaltung meiner Dauerkarte. Scheint wohl dieses Jahr nichts mehr zu werden.

Wo sind denn die ganzen angekündigten Klagen und Entscheidungen? Die Bilanz bist doch eher nüchtern. Es gab eher wenige Anträge, denen tatsächlich stattgegeben wurde. Oft sind es eher formale Dinge gewesen, die hinterher einfach korrigiert worden sind. Bei uns in der Gegend hatte im Frühjahr ein Mediamarkt gegen die Schließung geklagt und gewonnen. Die Ungleichbehandlung gegenüber Blumenläden, die ohne feste Terminvorgaben öffnen durften, war sachlich nicht gerechtfertigt. Dummerweise hielt die Öffnung des Mediamarkts nur wenige Stunden an. Das Land NRW hat noch am gleichen Tag seine Verordnung dahingehend angepasst, dass auch Blumenläden nicht mehr öffnen durften. Schon war die Ungleichbehandlung rechtmäßig beseitigt. Gewinner gab es am Ende nicht. Nur Verlierer, weil plötzlich auch die Blumenläden schließen mussten.

Natürlich gab es für viele Betriebe gar keinen Grund zu klagen. Die waren zufrieden mit den staatlichen Hilfen und wussten, dass bei Öffnung wahrscheinlich weniger Umsatz fließen wird. Also nimmt man lieber risikolose die Kohle vom Staat mit. Das kann ein Grund dafür sein, dass es in Summe recht wenige Klagen gab und die große Klageflut ausblieb.

Herrjemine. Halbwahrheiten und Quatsch, um die eigene Position zu bestärken.

Das Beherbergungsverbot ist mehrfach angegriffen worden, zuletzt zB durch das OVG Niedersachsen.

https://oberverwaltungsgericht.niedersachsen.de/aktuelles/presseinformationen/beherbergungsverbot-in-niedersachsen-vorlaufig-ausser-vollzug-gesetzt-193605.html

Ja und? Ich konnte trotzdem ein halbes Jahr lang nirgendwo zu touristischen Zwecken einchecken.


Daraufhin meinte dann unser Staatsrar, man müsste es mit der Merkel-Notbremse erneut einführen. Das hatte - wie auch die Ausgangssperre (die es laut dir ja nicht gab, weil nicht physisch. Was übrigens auch juristisch kompletter Blödsinn ist, aber das nur am Rande) nur den Nachteil, dass gegen diese Verordnung nur das BVerfG angerufen werden konnte. Und das hat im Rahmen der Folgenabwägung (nicht jedoch in der Hauptsache) entschieden. Jetzt könnte ich dir die Unterschiede groß und breit erklären, es würde indes eh nicht auf fruchtbaren Boden fallen, weil es dein wohl naheliegendes Ziel, der Lockdown und Einschränkungen von Grundrechte sollen fortbestehen, konterkarieren würde.

Zur Ausgangssperre statt vielen nur dieses:

https://verfassungsblog.de/wen-soll-das-schutzen/

Ja und? Die Ausgangssperre galt für mich trotzdem exakt solange, wie das die Bundesnotbremse vorsah.


Das Problem an der Merkel-Notbremse war, dass sie ein festes Ablaufdatum hatte. Eine Sachentscheidung steht leider immer noch aus.

Das ist schlecht.


Du darfst aber als gesichert annehmen, dass die Vereine der Bundesliga sehr zeitnah auf komplett volle Stadien drängen werden. Und sie werden die entsprechenden Verfahren gewinnen. Es ist nämlich komplett absurd, dass bei einem Konzert das Stadion voll sein darf, bei einer Sportveranstaltung nicht. Dabei haben wir nur von Art. 3 geredet. Die anderen, in Betracht kommenden Grundrechte der Vereine und Besucher kommen ja noch on top.

Und wer garantiert uns, dass danach die Stadien ohne Begrenzung offen sind? Die Ungleichbehandlung kann auch so gelöst werden, dass die Konzerte dann auch entsprechend eingeschränkt werden.


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