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Ruanda-Plan? Schweden, Dänemark, Australien - EU Konsens? (Politik)

Schoeneschooh, CDMX, Mittwoch, 10.01.2024, 16:27 (vor 361 Tagen) @ Taifun

Einbürgerungsvoraussetzungen

Wer seit acht Jahren dauerhaft und rechtmäßig in Deutschland lebt, hat unter folgenden Voraussetzungen einen Anspruch auf Einbürgerung:

- unbefristetes oder auf Dauer angelegtes Aufenthaltsrecht zum Zeitpunkt der Einbürgerung

- geklärte Identität und Staatsangehörigkeit

- Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes

- grundsätzlich Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit

- mündliche und schriftliche deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau B 1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen

- Nachweis über Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland (Einbürgerungstest)

- eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts für sich und die unterhaltsberechtigten Angehörigen

-Gewährleistung der Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse, insbesondere keine Verheiratung gleichzeitig mit mehreren Ehegatten

- keine Verurteilung wegen einer Straftat


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