schwatzgelb.de das Fanzine rund um Borussia Dortmund
A- A+
schwatzgelb.de das Fanzine rund um Borussia Dortmund
Startseite | FAQ | schwatzgelb.de unterstützen
Login | Registrieren

Der Artikel nimmt es mit den Fakten aber auch nicht so genau (Politik)

PePopp, Donnerstag, 01.02.2024, 18:14 (vor 690 Tagen) @ Finchen

Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts mussten Änderungen her, aber weder SPD und Union während der Großen Koalition noch Ampel und Union konnten sich auf eine gemeinsame Regelung einigen.

Das ist nämlich nachweislich falsch, denn das noch von der GroKo geänderte Wahlrecht wurde vom Bundesverfassungsgericht als rechtens erklärt (auch wenn die Ampel das gerne anders gehabt hätte und sogar versucht hat den Urteilsspruch zu verhindern).

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2023/bvg23-111.html

Demnach waren eben keine Änderungen durch die Ampel notwendig und so wie die Änderungen nun getroffen wurden, dürfte zumindest die 5%-Hürde verfassungswidrig sein.

https://verfassungsblog.de/dunnes-eis-fur-die-5-sperrklausel/


Antworten auf diesen Eintrag:



gesamter Thread:


1517364 Einträge in 16293 Threads, 14350 registrierte Benutzer Forumszeit: 23.12.2025, 04:49
RSS Einträge  RSS Threads | Kontakt | Impressum | Nutzungsbedingungen | Datenschutzerklärung | Forumsregeln