schwatzgelb.de das Fanzine rund um Borussia Dortmund
A- A+
schwatzgelb.de das Fanzine rund um Borussia Dortmund
Startseite | FAQ | schwatzgelb.de unterstützen
Login | Registrieren

Der Artikel nimmt es mit den Fakten aber auch nicht so genau (Politik)

Ulrich, Donnerstag, 01.02.2024, 18:24 (vor 691 Tagen) @ PePopp

Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts mussten Änderungen her, aber weder SPD und Union während der Großen Koalition noch Ampel und Union konnten sich auf eine gemeinsame Regelung einigen.


Das ist nämlich nachweislich falsch, denn das noch von der GroKo geänderte Wahlrecht wurde vom Bundesverfassungsgericht als rechtens erklärt (auch wenn die Ampel das gerne anders gehabt hätte und sogar versucht hat den Urteilsspruch zu verhindern).

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2023/bvg23-111.html

Demnach waren eben keine Änderungen durch die Ampel notwendig und so wie die Änderungen nun getroffen wurden, dürfte zumindest die 5%-Hürde verfassungswidrig sein.

https://verfassungsblog.de/dunnes-eis-fur-die-5-sperrklausel/

Es gibt auch die Meinung, dass die Grundmandatsklausel grundsätzlich verfassungswidrig sein könnte.

Nachfolge für Peter Müller am BVerfG - Späte Zweifel an Baus­back (Legal Tribune Online)

Wie bereits im Artikel vermutet, ist der CDU-Mann und ehemalige bayrische Justizminister Winfried Bausback wegen der in seiner Dissertation vertretenen Auffassung nicht zum Verfassungsrichter nominiert worden. Das heißt aber nicht automatisch, dass er nicht richtig liegen könnte.


Antworten auf diesen Eintrag:



gesamter Thread:


1517364 Einträge in 16293 Threads, 14350 registrierte Benutzer Forumszeit: 23.12.2025, 10:49
RSS Einträge  RSS Threads | Kontakt | Impressum | Nutzungsbedingungen | Datenschutzerklärung | Forumsregeln