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Neu auf schwatzgelb.de: BVB-Vorstand entscheidet über hybride Mitgliederversammlung: Vorstandsbeschluss statt Mitgliederentscheidung? (BVB)

Sascha, Dortmund, Montag, 23.06.2025, 19:16 (vor 175 Tagen) @ markus

Und über allem steht stan heute eh, dass erst einmal nur der gewählt werden kann, den der Wahlausschuss vorschlägt; also im Moment weiß noch gar kein einziger Mensch, wer nun da zur Wahl (ob präsent oder online) stehen wird :-)


Wobei ich das genauso undemokratisch finde, dass ein Wahlausschuss den amtierenden Präsidenten, der weitermachen will, einfach erstmal aus dem Rennen nehmen kann.

Wozu ich übrigens mal eine fachliche und juristische Begründung hören möchte.

Die Satzung spricht von Kandidaten im Plural, die geeignet sein müssen, damit der Ausschuss sie vorschlägt. Zum einen kann man die Eignung nur im negativen Umkehrschluss ausschließen, zum anderen dürfte das beim amtierenden Präsidenten noch schwieriger sein.

Wenn sich der Wahlausschuss selbst eine Geschäftsordnung gibt, der die Wahlmöglichkeit der Mitglieder über den Wortlaut der Satzung hinaus einengt, dann würde ich gerne mal die Rechtmäßigkeit dieser Handlung nachgewiesen haben.

Dieses Narrativ, dass es laut Satzung nur einen Kandidaten geben darf, möchte ich so nicht akzeptieren.


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