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BVB-Stellungnahmen zu Fällen sexuellen Missbrauchs – aktueller Stand (BVB)

markus, Samstag, 11.10.2025, 09:51 (vor 55 Tagen) @ Earl Chekov

Es geht hier aber um die Rechtsprechung der höchsten Instanz in der Arbeitsgerichtsbarkeit und nicht wie z.B. die katholische Kirche fälschlicherweise damit umgegangen ist. Ersteres muss man in einem demokratischen System unbedingt respektieren.


Aber doch bloß, weil du es unentwegt auf diese Ebene stellen willst.


Und dennoch kann es sein, dass Markus Recht hat in dem Sinne, dass das die Motivation des Verfassers der Stellungnahme ist. Ich gehe davon aus, dass die Formulierung mit juristischer Beratung gewählt wurde und nicht durch den Pressesprecher alleine abgesegnet wurde. Das ist in der Tragweite Chefsache.

Und wenn Markus Recht hätte, wäre die Priorität zwischen Vermeidung möglicher arbeitsrechtlichen Konsequenzen und ja - wie nenne ich das - angemessene Emotionalität zu transportieren, die gewählt wurde eindeutig.

Aus meiner persönlichen Perspektive emotional schwer zu ertragen.

Das ist richtig. Da sitzt ja nicht irgendein Praktikant, der so etwas schreibt. Solche Stellungnahmen entstehen in der Regel nach Rücksprache mit einem Arbeitsrechtler.

Und wie ich darauf komme, ist eigentlich relativ einfach erklärt: Im ersten Artikel der Bild stehen umfangreiche Details. Der Beschuldigte hatte ein Arbeitsverhältnis beim BVB e.V. und wurde, nachdem der erste Vorwurf eingegangen war, im Jahr 2010 von seiner Tätigkeit freigestellt. Nachdem der Fall geklärt war und sich der Verdacht nicht erhärtet hatte, durfte er wieder arbeiten. Das ist ein üblicher Vorgang in solchen Fällen. Während der Freistellung wird üblicherweise geprüft, ob weitergehende arbeitsrechtliche Konsequenzen möglich sind.

Der Bild Artikel und die Stellungnahme des BVB zeigen, dass man die Anforderungen des BAG Punkt für Punkt durchgegangen ist:

- Vor einer Verdachtskündigung ist zunächst eine Anhörung des Beschuldigten erforderlich. Es wird geschildert, dass dies geschehen ist.

- Der Verdacht muss konkret genug sein. Der Arbeitgeber muss die Indiztatsachen voll beweisen können oder das vermutete Fehlverhalten muss unstreitig sein. Bloße Behauptungen und vage Vermutungen genügen nicht. Aus der Stellungnahme geht hervor, dass die Vorwürfe vage gehalten waren. Zudem hat der Beschuldigte die Vorwürfe vollumfänglich bestritten. Es gab außerdem keine Strafanzeigen.

- Das vermutete Fehlverhalten soll sich im Privatbereich abgespielt haben. Auch dies ist – wie oben verlinkt – ein entscheidendes Kriterium. Nur in Ausnahmefällen kann das für eine Kündigung reichen, etwa wenn es dadurch Störungen im Betriebsablauf gibt.

- Der BVB weist ferner darauf hin, dass in seiner Tätigkeit beim e.V. kein Kontakt mehr zu jungen Spielern bestand. Auch das ist für das BAG entscheidend: Ein Arbeitgeber muss mildere Mittel prüfen, etwa eine andere Tätigkeit, bei der keine Wiederholungsgefahr droht.

Nach einer weiteren Meldung im Jahr 2023 hat man dann offenbar so viel Druck aufgebaut, dass das Arbeitsverhältnis mit dem e.V. einvernehmlich beendet wurde.

Ein User schrieb hier übrigens, dass Watzke nun kein Präsident mehr werden dürfe. Der Beitrag wurde kurze Zeit später gelöscht, sodass ich nicht mehr darauf antworten konnte. Kurz dazu: Man muss zwischen der KGaA und dem e.V. unterscheiden. Das war kein Arbeitsverhältnis mit der KGaA, sondern mit dem e.V. Der Arbeitsvertrag kam durch die Unterschriften von Rauball und Lunow zustande. In diesem Fall lag die Verantwortung also nicht bei Watzke, sondern bei Rauball und Lunow.

Nun kann man Rauball und Lunow unterstellen, sie seien alte weiße Männer, die das alles nicht ernst genug genommen und vertuschen wollten. Und in der Tat ist in den 1970er bis 1990er Jahren vieles passiert, was man heute mit deutlich mehr Aufmerksamkeit vermeiden möchte. Die beschriebene Vorgehensweise spricht jedoch eher dafür, dass man sehr sorgfältig abgewogen hat und mit der Freistellung und der späteren Trennung keineswegs einen Täter schützen wollte.

Das große Glück für Täter aus den 70er bis 90er Jahren ist wohl, dass es damals noch keine Smartphones gab und keinerlei Fotos oder WhatsApp Nachrichten als Beweis vorgelegt werden können. Das war bei Metzelder und Schulz anders. Zudem gab es keine Foren und kein Social Media in denen Betroffene in Kontakt kommen können. Täter hatten es deutlich leichter als heute und deshalb bin ich froh, im Jahr 2025 Leben zu dürfen.


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