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Rechtlich dürfte der Mensch ohnehin nicht mehr belangt werden können (BVB)

MarcBVB, עַם יִשְׂרָאֵל חַי, Mittwoch, 15.10.2025, 10:11 (vor 191 Tagen) @ Murksknüller

Missbrauch Jugendlicher verjährt zehn oder in schweren Fällen 20 Jahre, nachdem der oder die Jugendliche volljährig geworden ist.

Nein. Das ist falsch, § 78b I StGB. Zu dem Zeitpunkt noch nicht verjährte Straftaten verjähren nun erst mit Ablauf des 30 Lebensjahres des Opfers.

Das gilt aber nur für solche Verfahren, die zum Zeitpunkt der Wirksamkeit der Gesetzesänderung nicht bereits verjährt waren.


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