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Staatsanwaltschaft ermittelt gegen früheren BVB-Manager (BVB)

majae, Muc, Sonntag, 16.11.2025, 23:29 (vor 19 Tagen) @ Frank1299

Und genau in diese Fällen (Missbrauch in der Kindheit) fängt die Verjährungfrist erst ab dem 30. Lebensjahr an zu laufen. Der Gesetzgeber hat für so Fälle also vorgesorgt.

Du hast vollkommen recht, hier wurde 2016 nachgebessert. Interessanterweise ist die Verjährungsfrist wohl bei zivilrechtlichen Ansprüchen deutlich lockerer.


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