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BVB startet Aufarbeitung (BVB)

Sascha, Dortmund, Dienstag, 18.11.2025, 07:42 (vor 64 Tagen) @ markus

Der Vergleich hinkt doch schon komplett, weil das eine das Verbot eines Rechts bedeutet, dass die Allgemeinheit besitzt und das andere den Verzicht darstellt, die Person in eine Position, die sie von den anderen abhebt, zu erheben.

Und ja, dafür sollte eigentlich auch schon ein "untadeliger Ruf" eine Bedingung sein.


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