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Es ist bekannt, gegen wen sich die Vorwürfe richten (BVB)

Frank1299, Mittwoch, 15.10.2025, 11:15 (vor 51 Tagen) @ Kutte92-

Ja, das ist korrekt. Wäre er eine "Figur der Zeitgeschichte", würde der Name womöglich zum jetzigen Zeitpunkt bereits genannt. Aber bei dem Kerl gibt es eindeutig "kein gesteigertes Interesse der Öffentlichkeit."

Wenn dich das näher juristisch interessiert, suche mal nach "identifizierender Verdachtsberichterstattung". Eine Voraussetzung hierfür ist ein "Mindestbestand an Beweistatsachen". Und da reicht es dem BGH nicht, dass selbst die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens begonnen wurde. Andererseits darfs du meiner Einschätzung nach (ohne Gewähr) wahrscheinlich den Namen nennen, falls die Staatsanwaltschaft Anklage erhebt.

Mit "Figur der Zeitgeschichte" hat das weniger zu tun.


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